Qualifizierungschancengesetz
Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Ziel ist es, Mitarbeitende frühzeitig für neue Anforderungen, etwa durch Digitalisierung oder strukturellen Wandel, zu qualifizieren und ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern.
Je nach Voraussetzungen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Zusätzlich können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungsphase gewährt werden. Die Förderung richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen. Als zertifizierter Bildungsträger unterstützen wir Dich dabei von Anfang an. Von der unverbindlichen Erstberatung bis hin zur Antragstellung.
Das QCG richtet sich an Arbeitnehmende in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Besonders gefördert werden:
» Mitarbeitende, deren Tätigkeiten sich durch Digitalisierung oder neue Technologien verändern
» Beschäftigte ohne formalen Berufsabschluss oder mit geringer Qualifikation
» Ältere Mitarbeitende
Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung über die aktuell ausgeübte Tätigkeit hinausgeht und neue berufliche Kompetenzen vermittelt.
Damit eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
» Ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
» Die Weiterbildung verbessert die beruflichen Zukunftsperspektiven der Mitarbeitenden
» Der letzte Berufsabschluss/ die letzte Ausbildung muss mindestens 2 Jahre zurückliegen
» Die letzte nach dem QCG genehmigte Weiterbildung muss mindestens 2 Jahre zurückliegen
» Maßnahme und Bildungsträger sind AZAV-zertifiziert
» Der Antrag wird durch den Arbeitgeber gestellt
Wie sieht die Förderung für mein Unternehmen aus?
- Nach § 82 SGB III in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe: Um 5% erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogene berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße).
- < 50 Beschäftigte
- Nach § 82 SGB III in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe: Um 5% erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogene berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße).
- 50 - 499 Beschäftigte
- Nach § 82 SGB III in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe: Um 5% erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogene berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße).
- Ab 500 Beschäftigte
Wie beantrage ich meine Förderung?
1. Beratungsgespräch
Wir besprechen das Elementare und unterstützen Dich beim Ausfüllen des Antrags.
2. Bestätigung
Sende uns umgehend deine Bestätigung der Kostenbewilligung per E-Mail zu.
3. Kursstart
Der Beginn Deiner Weiterbildung ist flexibel wählbar.
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