Qualifizierungs­chancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es Unternehmen, ihre Mitarbeitenden gezielt auf die digitale Arbeitswert vorzubereiten. Wir bieten zertifizierte Weiterbildungen, die vollständig gefördert werden.

Qualifizierungs­chancengesetz (QCG)

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Ziel ist es, Mitarbeitende frühzeitig für neue Anforderungen, etwa durch Digitalisierung oder strukturellen Wandel, zu qualifizieren und ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern.

Je nach Voraussetzungen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Zusätzlich können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungsphase gewährt werden. Die Förderung richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen. Als zertifizierter Bildungsträger unterstützen wir Dich dabei von Anfang an. Von der unverbindlichen Erstberatung bis hin zur Antragstellung.

Das QCG richtet sich an Arbeitnehmende in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Besonders gefördert werden:

» Mitarbeitende, deren Tätigkeiten sich durch Digitalisierung oder neue Technologien verändern
» Beschäftigte ohne formalen Berufsabschluss oder mit geringer Qualifikation
» Ältere Mitarbeitende

Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung über die aktuell ausgeübte Tätigkeit hinausgeht und neue berufliche Kompetenzen vermittelt.

Damit eine Förderung über das Qualifizierungs­chancengesetz möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

» Ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
» Die Weiterbildung verbessert die beruflichen Zukunftsperspektiven der Mitarbeitenden
» Der letzte Berufsabschluss/ die letzte Ausbildung muss mindestens 2 Jahre zurückliegen
» Die letzte nach dem QCG genehmigte Weiterbildung muss mindestens 2 Jahre zurückliegen
» Maßnahme und Bildungsträger sind AZAV-zertifiziert
» Der Antrag wird durch den Arbeitgeber gestellt

Wie sieht die Förderung für mein Unternehmen aus?

Übernahme Lehrgangskosten
100%
Arbeitsentgeldzuschuss
bis zu 100%

Übersicht herunterladen:

Übernahme Lehrgangskosten
Soll 100%
Arbeitsentgeldzuschuss
75%

Übersicht herunterladen:

Übernahme Lehrgangskosten
50%
Übernahme Lehrgangskosten: Wenn Ü45 oder Schwerbehindert
Soll 100%
Arbeitsentgeldzuschuss
75%

Übersicht herunterladen:

Übernahme Lehrgangskosten
25%
Arbeitsentgeldzuschuss
25%

Übersicht herunterladen:

Wie beantrage ich meine Förderung?

Die Förderungen des QCG sind einfacher zu erhalten als viele denken.

1. Beratungsgespräch

Wir besprechen das Elementare und unterstützen Dich beim Ausfüllen des Antrags.

2. Bestätigung

Sende uns umgehend deine Bestätigung der Kostenbewilligung per E-Mail zu.

3. Kursstart

Der Beginn Deiner Weiterbildung ist flexibel wählbar.

Alle Fragen zum Qualifizierungs­chancengesetz

Wer stellt den Förderantrag?
Dein Arbeitgeber stellt den Förderantrag bei der Agentur für Arbeit.
Was wird gefördert?
Lehrgangskosten sowie ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung.
Können auch Teilzeitkräfte gefördert werden?
Ja, sofern sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?
Die Qualifizierung muss neue berufliche Kompetenzen vermitteln und über eine reine Anpassungsfortbildung hinausgehen.

Let's grow together!

Dein Kontakt zu uns

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